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   VGH Bayern, 17.06.2008 - 19 ZB 07.2362   

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VGH Bayern, 17.06.2008 - 19 ZB 07.2362 (https://dejure.org/2008,74827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.06.2008 - 19 ZB 07.2362 (https://dejure.org/2008,74827)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 19 ZB 07.2362 (https://dejure.org/2008,74827)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abschiebungskosten; Arbeitgeber eines Ausländers, dem die Ausübung der Erwerbstätigkeit nicht erlaubt ist; Abschiebung im Geltungszeitraum des Ausländergesetzes; Verjährungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus VGH Bayern, 17.06.2008 - 19 ZB 07.2362
    Die maßgeblichen Vorschriften haben sich auch nicht geändert (vgl. § 82 Abs. 4 und § 83 AuslG in der zwischen dem 1.1.1998 und dem 31.12.2004 unverändert gebliebenen Fassung sowie BVerwG vom 14.3.2006 BVerwGE 125, 101).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Die Anwendung des § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG auf eine nach dem Ausländergesetz 1990 unerlaubte Erwerbstätigkeit entspricht auch der in § 102 AufenthG geregelten Überleitung von Rechten und Pflichten nach dem Ausländergesetz (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand März 2012, § 66 Rn. 32; VGH München, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 19 ZB 07.2362 - Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919/09 - InfAuslR 2009, 403 Rn. 16).
  • VG Ansbach, 10.12.2009 - AN 5 K 09.00868

    Haftung des Arbeitgebers für Abschiebungskosten des unerlaubt Beschäftigten

    Rechtsgrundlage für den Bescheid der Beklagten vom 16. April 2009 ist, auch wenn die der Kostenforderung zu Grunde liegende Abschiebung am 22. April 2003 und damit noch während der Geltungsdauer des Ausländergesetzes 1990 stattgefunden hat, § 66 Abs. 4 i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 3 AufenthG (BayVGH, Beschluss vom 17.6.2008, 19 ZB 07.2362, - juris - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.7.2009, 13 S 919/09, InfAuslR 2009, 405).

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 17.6.2008, a.a.O.) verweist insoweit darauf, dass die Regelungen zur Erwerbstätigkeit von Ausländern fortgelten, die in der Zeit vor Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes getroffen worden sind.

    Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Übrigen in einem Verfahren, in dem die Abschiebung am 31. Juli 2001 durchgeführt, der Leistungsbescheid jedoch erst am 22. Februar 2007 erlassen wurde, hinsichtlich der Anwendbarkeit der Verjährungsfrist des § 70 Abs. 1 AufenthG keine Bedenken geltend gemacht (Beschluss vom 17.6.2008, 19 ZB 07.2362, - juris -).

  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 19 BV 10.304

    Verjährung der Festsetzung der Kosten einer Abschiebung

    Ob im Hinblick auf die Entstehung der geltend gemachten Kosten Rechtsgrundlage für den angefochtenen Bescheid § 66 Abs. 1 i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 AufenthG ist (in diesem Sinn vgl. die Entscheidung des Senats vom 17.6.2008 19 ZB 07.2362 ) oder § 82 Abs. 1 i.V.m. § 83 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 sowie Abs. 3 AuslG ist, kann offen bleiben, weil die einschlägigen Vorschriften des Ausländergesetzes denen des Aufenthaltsgesetzes entsprechen.

    f) Schließlich vermag der Verweis des Verwaltungsgerichts auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Juni 2008 (19 ZB 07.2362) hinsichtlich der hier strittigen Frage nicht weiter zu helfen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Die entsprechende Anwendbarkeit des § 66 Abs. 4 Satz 1 AufenthG folgt auch aus §§ 101 ff., namentlich § 102 AufenthG, und der darin geregelten Überleitung von Rechten und Pflichten nach dem AuslG (vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand März 2010, § 66 Rn. 24.1; VGH München, Beschluss vom 17. Juni 2008 - 19 ZB 07.2362 -, juris Rn. 6; VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2009 - 13 S 919.09 -, InfAuslR 2009, 403 = juris Rn. 16).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.03.2012 - 3 N 222.11

    Abschiebung; Sicherheitsbegleitung; Kostenerstattung; Ermächtigungsgrundlage;

    Soweit sich der Beklagte auf einen Beschluss des VGH München vom 17. August 2008 (- 19 ZB 07.2362 -, juris) sowie ein Urteil des VG Münster vom 5. Mai 2011 (- 8 K 61/10 -, juris) beruft, verhilft dies dem Zulassungsantrag nicht zum Erfolg.
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